Gebäudereinigung in Berlin und Brandenburg
Zwei Hände halten ein digitales Haus-Symbol vor weißem Hintergrund

Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin: Der Stand 2026

Aktuelles22.10.20265 Min. Lesezeit

Kaum ein wohnungspolitisches Thema wird in Berlin so lange und so leidenschaftlich diskutiert wie die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Nach dem Volksentscheid 2021 sind ein Rahmengesetz und ein eigener Gesetzentwurf der Initiative hinzugekommen, und nach der Wahl im September 2026 gibt es ein Sondierungspapier, das das Vorhaben wieder ganz nach oben setzt. Für Eigentümer, kleinere Vermieter und Hausverwaltungen ist die wichtigste Frage einfach: Was ist beschlossen, was ist geplant, und wer wäre überhaupt betroffen?

Der Ausgangspunkt: der Volksentscheid von 2021

Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner beim Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Der Abstimmungstext forderte den Senat auf, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung der Bestände in Gemeineigentum erforderlich sind. Ein fertiges Gesetz stand nicht zur Abstimmung.

Eine vom damaligen Senat eingesetzte Expertenkommission legte am 28. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vor. Nach Darstellung von Haufe kam sie zu dem Ergebnis, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit mindestens 3.000 Einheiten juristisch möglich sei und das Land die Gesetzgebungskompetenz habe. Bei der Höhe der Entschädigung waren sich die Mitglieder nicht einig: Die Mehrheit hielt eine Entschädigung auch unter dem Verkehrswert für möglich, drei Mitglieder sahen den Verkehrswert als Ausgangspunkt.

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz vom März 2026

Die damalige Koalition aus CDU und SPD hat am 12. März 2026 im Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum überführt werden könnten, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge. Nach Haufe benennt das Gesetz den Verkehrswert als Ausgangspunkt der Entschädigung.

Wichtig für die Einordnung: Das Rahmengesetz enteignet selbst niemanden. Konkrete Fälle müssten in eigenen Anwendungsgesetzen geregelt werden. Es soll erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten, und die Koalition wollte es vorher vom Verfassungsgericht prüfen lassen. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte laut Haufe, es sehe keine Enteignung großer Wohnungsbestände vor. IHK-Geschäftsführerin Manja Schreiner erklärte nach dem Beschluss, schon die Debatten über Enteignungen sendeten ein „fatales Signal an den Wirtschaftsstandort“.

Kurz gesagt

  1. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz vom 12. März 2026 enteignet selbst niemanden und soll erst zwei Jahre nach Verkündung gelten.
  2. Die Initiative hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, eine Abstimmung soll nicht vor 2027 stattfinden.
  3. Das Sondierungspapier von Linke, Grünen und SPD sieht eine Vergesellschaftung bei Unternehmen ab 10.000 Wohnungen in Berlin vor, ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden.
  4. Kleine Vermieter, WEG und Genossenschaften sind nach allen diskutierten Modellen nicht direkt betroffen.

Der Gesetzentwurf der Initiative

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat am 26. September 2025 einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Laut Haufe sollen damit rund 220.000 Mietwohnungen großer Immobilienunternehmen in den Besitz des Landes übergehen. Als Entschädigung sieht der Entwurf 40 bis 60 Prozent des Werts der Wohnungen vor, orientiert am Wert von 2013.

Die Initiative strebt ein weiteres Volksbegehren und einen Gesetzesvolksentscheid an. Wäre dieser erfolgreich, träte das Gesetz direkt in Kraft. Die Abstimmung soll nach Angaben der Initiative nicht vor 2027 stattfinden.

Das Sondierungspapier vom Oktober 2026

Nach der Abgeordnetenhauswahl haben Linke, Grüne und SPD am 17. Oktober 2026 ein Sondierungspapier vorgestellt. Ein Koalitionsvertrag liegt noch nicht vor. Die Linke entscheidet am 31. Oktober über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Zum Thema Vergesellschaftung enthält das von den Berliner Grünen veröffentlichte Papier folgende Eckpunkte:

  • Erfasst werden sollen private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen in Berlin, mit einem Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Grundlage wäre Artikel 15 Grundgesetz, eine Enteignung nach Artikel 14 Grundgesetz schließt das Papier aus.
  • Betroffen wären nach Angaben der Linken-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp fünf Unternehmen mit rund 160.000 Wohnungen.
  • Ausgenommen werden Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet worden sind oder errichtet werden.
  • Ein Gesetz soll Mitte 2028 auf Basis eines 2027 festgelegten Finanzierungskonzepts vorgelegt werden. Die Überführung der Bestände soll erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten. Die Entschädigung wird bei 16 Milliarden Euro gedeckelt, unter der Maßgabe, dass die Finanzierung für das Land tragfähig bleibt.

Die Positionen der Parteien und Betroffenen

Die Linke will mit der Vergesellschaftung nach eigenen Worten erreichen, dass die Mieten nicht weiter steigen. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp nannte die Entschädigungssumme laut dpa einen „sehr realistischen Betrag“. Die Grünen hatten ebenfalls zugesagt, den Volksentscheid umzusetzen. SPD-Chef Steffen Krach, der Enteignungen im Wahlkampf abgelehnt hatte, spricht laut dpa von einem vertretbaren Kompromiss.

Die CDU lehnt die Pläne ab. Landeschef Stefan Evers sprach laut ZDF von einer „Kapitulationserklärung von SPD und Grünen“. Unionspolitiker im Bund wollen nach dpa-Angaben ein Vergesellschaftungsverbot umsetzen, ein Gesetzentwurf liegt laut Berliner Zeitung nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch nicht vor. Der Konzern Vonovia hält das Vorhaben nach eigener Auskunft für verfassungswidrig. Auch inhaltlich ist die Debatte offen: Die taz hat ein Pro und Contra veröffentlicht, das die politischen, rechtlichen und finanziellen Fragen unterschiedlich bewertet.

Was das für kleinere Vermieter und Verwaltungen bedeutet

Alle bisher diskutierten Modelle setzen bei großen Beständen an: der Volksentscheid bei mehr als 3.000 Wohnungen, das Sondierungspapier bei 10.000 Wohnungen. Private Vermieter mit einzelnen Wohnungen, kleinere Bestandshalter und Wohnungseigentümergemeinschaften wären nach diesen Plänen nicht direkt erfasst. Genossenschaften sollen ausdrücklich ausgenommen sein.

Für Hausverwaltungen, die Bestände großer Unternehmen betreuen, gilt: Bis ein Gesetz beschlossen, verfassungsrechtlich geprüft und in Kraft ist, vergehen nach den genannten Zeitplänen noch Jahre. Ob und wann sich bei einzelnen Beständen der Eigentümer ändert, ist heute offen.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 22. Oktober 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Bestand wenden Sie sich bitte an Ihren Verband oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Fazit

Die Vergesellschaftung bleibt in Berlin ein politisches Großthema, rechtlich ist aber noch nichts entschieden, was einzelne Wohnungen heute betrifft. Für die meisten Eigentümer und Verwaltungen ändert sich im Alltag zunächst nichts. Häuser müssen gereinigt, Außenanlagen gepflegt und Arbeiten nachvollziehbar dokumentiert werden, unabhängig davon, wem ein Bestand gehört. SevenClean übernimmt diese Aufgaben in Berlin und Brandenburg mit festem Team und festem Ansprechpartner.

Quellen

  1. Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen, Amtliche Mitteilungen, Landeswahlleitung Berlin
  2. Mehr gemeinsam, mehr Berlin. Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin von Linken, Grünen und SPD vom 17. Oktober 2026, veröffentlicht von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
  3. Berliner Grüne und SPD geben grünes Licht für Koalitionsverhandlungen mit der Linken, Berliner Zeitung, Oktober 2026
  4. Nach der Wahl: Parteien in Berlin planen Vergesellschaftung von Wohnungen, Volksstimme (dpa), 17.10.2026
  5. Vergesellschaftungsrahmengesetz in Berlin verabschiedet, Haufe Immobilien, 13.03.2026
  6. IHK-Präsident Stietzel zur 1. Lesung Vergesellschaftungsrahmengesetz, IHK Berlin, 14.01.2026
  7. Berlin: Linke, Grüne und SPD stellen Sondierungspapier vor, ZDFheute (ZDF, AFP, dpa), 17.10.2026
  8. Regierungsbildung: Rot-Grün-Rot in Berlin will enteignen und Müllproblem lösen, Stuttgarter Zeitung (dpa), 17.10.2026
  9. Regierungsbildung: Rot-Grün-Rot in Berlin rückt näher, Kritik der CDU, Tagesspiegel (dpa), Oktober 2026
  10. Berliner SPD und Grüne für Koalitionsverhandlungen mit Linken, ZDFheute, 19.10.2026
  11. Sondierungsergebnis: Ist die Vergesellschaftung von Wohnungen eine gute Idee? Pro und Contra, taz, Oktober 2026
  12. Wohnungspläne von Rot-Grün-Rot: Vonovia hält Vergesellschaftung weiter für verfassungswidrig, Tagesspiegel, Oktober 2026

Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Gilt das Vergesellschaftungsrahmengesetz schon?

Nein. Es wurde am 12. März 2026 beschlossen, soll aber erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten. Selbst dann braucht es für konkrete Fälle eigene Anwendungsgesetze.

Ab wie vielen Wohnungen wäre ein Unternehmen betroffen?

Der Volksentscheid 2021 nannte mehr als 3.000 Wohnungen. Das Sondierungspapier vom Oktober 2026 sieht eine Grenze von 10.000 Wohnungen in Berlin vor.

Sind Eigentumswohnungen oder kleine Mietshäuser betroffen?

Nach den bisher diskutierten Modellen nicht. Sie zielen auf große private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sollen ausgenommen sein.

Wann könnte es frühestens zu einer Vergesellschaftung kommen?

Das Sondierungspapier nennt Mitte 2028 für einen Gesetzentwurf. Die Überführung der Bestände soll erst ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Nach dpa-Berichten sind Klagen zu erwarten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Özgür Demir

und sein Team helfen Ihnen gerne weiter. Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.

    Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.