Gebäudereinigung in Berlin und Brandenburg
Reinigungskraft wischt einen Holzboden mit einem Wischmopp

Treppenhausreinigung: Wie oft, was gehört dazu und wer zahlt?

Ratgeber21. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Jeder Bewohner, jeder Besucher und jeder Kaufinteressent geht hindurch. Trotzdem landen gerade hier die meisten Beschwerden bei der Hausverwaltung: Sand auf den Stufen, klebrige Handläufe, ein Briefkastenbereich voller Werbeprospekte. Ob der Hausflur gepflegt wirkt, hängt selten am Einsatz einzelner Mieter, sondern an drei Dingen: dem richtigen Intervall, einem klaren Leistungsumfang und einer sauberen Regelung, wer die Arbeit übernimmt und wer sie bezahlt.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine feste Regel gibt es nicht. Das passende Intervall ergibt sich aus der Nutzung des Hauses. Entscheidend sind die Zahl der Wohneinheiten, die Frage, ob Gewerbe im Erdgeschoss liegt, ob Kinderwagen und Fahrräder durch den Flur geschoben werden und wie viel Schmutz von außen hereingetragen wird. Ein Haus mit sechs Parteien in einer ruhigen Seitenstraße stellt andere Anforderungen als ein Eckhaus mit vierzig Wohnungen, Arztpraxis und Hofdurchgang.

In der Praxis haben sich einige Richtwerte bewährt. Sie ersetzen keine Begehung, helfen aber bei der ersten Einordnung:

  • Kleine Häuser mit wenigen Parteien und geringer Laufleistung: Reinigung alle zwei Wochen, Eingangsbereich bei Bedarf öfter.
  • Mittlere Mehrfamilienhäuser: wöchentliche Reinigung aller Etagen als üblicher Standard.
  • Große Anlagen, Häuser mit Gewerbe oder Publikumsverkehr: zwei oder mehr Termine pro Woche, der Eingangsbereich oft deutlich häufiger.
  • Jahreszeit beachten: Im Herbst und Winter tragen Laub, Nässe und Streusplitt viel Schmutz ein. Ein saisonal angepasstes Intervall ist oft wirtschaftlicher als ganzjährig dieselbe Frequenz.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Unter Treppenhausreinigung versteht jeder etwas anderes. Für den einen gehört nur das Wischen der Stufen dazu, für den anderen auch das Putzen der Fenster im Treppenauge. Genau hier entstehen später Konflikte zwischen Verwaltung, Bewohnern und Dienstleister. Üblich ist eine Aufteilung in regelmäßige Arbeiten und Arbeiten in längeren Abständen.

Zu den regelmäßigen Arbeiten zählen meist das Kehren oder Saugen und das feuchte Wischen von Stufen, Podesten und Fluren, das Abwischen der Handläufe und Geländer, die Reinigung von Eingangstür und Klingelanlage sowie das Leeren oder Ausschlagen der Sauberlaufmatten. Auch der Briefkastenbereich und die Aufzugskabine, falls vorhanden, gehören typischerweise dazu.

In größeren Abständen, etwa monatlich oder quartalsweise, folgen Arbeiten wie das Abwischen von Heizkörpern, Fensterbänken und Lichtschaltern, das Entfernen von Spinnweben, die Reinigung der Treppenhausfenster und die Pflege von Kellergängen oder Dachbodenzugängen. Welche Flächen tatsächlich dazugehören, sollte für jedes Objekt einzeln festgelegt werden.

Kurz gesagt

  1. Das Intervall richtet sich nach Zahl der Parteien, Gewerbe, Laufleistung und Jahreszeit, nicht nach einer Pauschalregel.
  2. Ein schriftliches Leistungsverzeichnis legt fest, welche Fläche wie oft gereinigt wird, und ist die Basis jeder Reklamation.
  3. Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV Betriebskosten, umlegen lassen sie sich nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
  4. Eine Reinigung über die Hausordnung spart Geld, ein Dienstleister schafft gleichbleibende Qualität und weniger Konflikte im Haus.

Das Leistungsverzeichnis: Grundlage für faire Abrechnung

Ein Leistungsverzeichnis beschreibt schriftlich, welche Fläche wie oft und wie gereinigt wird. Es ist das wichtigste Dokument zwischen Auftraggeber und Reinigungsfirma. Ohne Leistungsverzeichnis lässt sich weder ein Angebot sinnvoll vergleichen noch eine Reklamation sauber klären. Wenn ein Mieter meldet, dass die Fenster im dritten Stock seit Monaten nicht geputzt wurden, entscheidet das Verzeichnis, ob das ein Mangel ist oder schlicht nicht beauftragt war.

Ein brauchbares Leistungsverzeichnis enthält mindestens die einzelnen Bereiche des Objekts, die jeweilige Tätigkeit, das Intervall und, wo es darauf ankommt, die Art des Bodenbelags. Für eine Hausverwaltung mit mehreren Objekten lohnt sich ein einheitlicher Aufbau. So lassen sich Häuser untereinander vergleichen und Abweichungen schnell erkennen.

Sinnvoll ist außerdem eine Regelung zur Kontrolle. Ein kurzes Protokoll nach jedem Einsatz oder ein Kontrollplan im Treppenhaus schafft Nachvollziehbarkeit, gerade wenn die Verwaltung nicht regelmäßig vor Ort ist.

Umlage über die Betriebskosten

Die Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile gehören zu den Betriebskosten. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich. Gemeint sind Flächen, die alle Bewohner nutzen, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküchen und die Kabine des Aufzugs.

Ob diese Kosten tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden dürfen, entscheidet der Mietvertrag. Nur wenn dort vereinbart ist, dass der Mieter Betriebskosten trägt, können sie in der Abrechnung erscheinen. Außerdem gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Die Kosten sollten in einem vertretbaren Verhältnis zur Leistung stehen. Ein nachvollziehbares Leistungsverzeichnis hilft, das bei Rückfragen von Mietern zu belegen.

Für die Abrechnung ist es praktisch, wenn die Reinigungsfirma Treppenhausreinigung und andere Leistungen getrennt ausweist. Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach einer Sanierung, werden häufig anders behandelt als die laufende Reinigung. Im Zweifel klären Sie die Einordnung mit Ihrer Rechtsberatung, denn maßgeblich ist immer der konkrete Mietvertrag.

Hausordnung oder Dienstleister?

In vielen älteren Häusern ist die Treppenhausreinigung noch über die Hausordnung geregelt. Die Mieter wechseln sich im Wochenplan ab, oft mit einem Schild an der Tür. Das kann funktionieren, wenn die Hausgemeinschaft klein und verlässlich ist. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, wo die Grenzen liegen: Berufstätige haben keine Zeit, ältere Bewohner können die Treppen nicht mehr wischen, neue Mieter kennen die Regel nicht. Die Folge sind Streit im Haus und Beschwerden bei der Verwaltung.

Ob Mieter zur Reinigung verpflichtet sind, hängt davon ab, was im Mietvertrag und in einer wirksam vereinbarten Hausordnung steht. Eine einseitige Änderung ist nicht ohne Weiteres möglich. Wer auf einen Dienstleister umstellen möchte, sollte das deshalb sorgfältig vorbereiten, die Bewohner rechtzeitig informieren und die rechtliche Seite prüfen lassen.

Der Vorteil eines Dienstleisters liegt in der Gleichmäßigkeit. Die Reinigung findet zu festen Zeiten statt, unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Mieterwechsel. Die Verwaltung hat einen Ansprechpartner statt vieler und kann Mängel über das Leistungsverzeichnis klären, statt zwischen Nachbarn zu vermitteln.

Fazit

Ein sauberes Treppenhaus ist kein Zufall. Es entsteht aus einem Intervall, das zur Nutzung passt, einem Leistungsverzeichnis, das keine Fragen offenlässt, und einer klaren Zuständigkeit. Wer diese drei Punkte geregelt hat, bekommt weniger Beschwerden und kann Kosten gegenüber Mietern sauber begründen. SevenClean übernimmt die Unterhalts- und Treppenhausreinigung in Berlin und Brandenburg mit festem Team, festem Ansprechpartner und dokumentierten Kontrollen. Nach einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Reicht es, das Treppenhaus alle zwei Wochen zu reinigen?

Bei kleinen Häusern mit wenigen Parteien und wenig Durchgangsverkehr reicht das oft. Sobald Gewerbe im Haus ist, viele Kinderwagen oder Fahrräder bewegt werden oder Herbst und Winter viel Schmutz bringen, ist ein wöchentliches oder häufigeres Intervall meist sinnvoller.

Dürfen die Kosten der Treppenhausreinigung auf Mieter umgelegt werden?

Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Ob sie umgelegt werden dürfen, entscheidet der Mietvertrag, ohne entsprechende Vereinbarung ist eine Umlage nicht möglich.

Was sollte in einem Leistungsverzeichnis für das Treppenhaus stehen?

Mindestens die einzelnen Bereiche, die jeweilige Tätigkeit und das Intervall, etwa wöchentliches Wischen der Stufen oder vierteljährliche Fensterreinigung. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Bodenbelag und zur Art der Kontrolle.

Wie läuft der Einstieg mit SevenClean ab?

Zunächst besichtigen wir das Objekt und erfassen alle Flächen in einem Leistungsverzeichnis. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Angebot, danach betreut ein festes Team Ihr Haus mit einem festen Ansprechpartner.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Özgür Demir

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