Gebäudereinigung in Berlin und Brandenburg
Reinigungskraft im Arbeitsanzug saugt den Boden in einem leeren grauen Raum

Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung: Was brauchen Sie wann?

Ratgeber21. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Der Boden im Büroflur wird jede Woche gewischt und sieht trotzdem grau aus. In der frisch renovierten Wohnung liegt Feinstaub auf jeder Fläche, obwohl schon zweimal geputzt wurde. In beiden Fällen fehlt nicht der Fleiß, sondern die passende Art der Reinigung. Grundreinigung und Unterhaltsreinigung klingen ähnlich, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Wer den Unterschied kennt, beauftragt gezielter, schont Bodenbeläge und vermeidet, dass regelmäßige Reinigung gegen alte Rückstände ankämpft, die sie nie lösen kann.

Zwei Reinigungsarten, zwei Ziele

Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, wiederkehrende Reinigung. Sie entfernt den Schmutz, der im Alltag entsteht: Staub, Straßenschmutz, Fingerabdrücke, Abfälle. Sie findet in festen Intervallen statt, täglich, wöchentlich oder nach einem vereinbarten Plan, und hält einen bestehenden Zustand aufrecht.

Die Grundreinigung ist eine intensive, meist einmalige oder in längeren Abständen wiederholte Reinigung. Sie entfernt, was die Unterhaltsreinigung nicht erreicht: festsitzende Verschmutzungen, Kalk, Fettfilme, alte Pflegemittelschichten und Rückstände aus Bauarbeiten. Ziel ist, eine Fläche in einen sauberen Ausgangszustand zurückzuversetzen.

Ein Vergleich aus dem Alltag: Die Unterhaltsreinigung entspricht dem täglichen Zähneputzen, die Grundreinigung der professionellen Zahnreinigung. Das eine ersetzt das andere nicht.

Typische Anlässe für eine Grundreinigung

Eine Grundreinigung wird meist dann fällig, wenn sich ein Zustand ändert oder wenn sich über lange Zeit Schichten aufgebaut haben. Für Hausverwaltungen, Eigentümer und Büroleiter sind das die häufigsten Anlässe:

  • Einzug: Bevor Möbel kommen, sind Böden, Fenster, Küchen und Sanitärräume frei zugänglich. Später ist das kaum noch so gründlich möglich.
  • Auszug und Wohnungsübergabe: Eine gereinigte Wohnung erleichtert die Abnahme und die Neuvermietung. Was der Mieter schuldet, regelt der Mietvertrag.
  • Nach Renovierung oder Umbau: Baustaub setzt sich in Fugen, auf Fensterrahmen und in Lüftungsgittern fest und lässt sich mit normalem Wischen nicht entfernen.
  • Vergraute oder fleckige Böden: Wenn sich Pflegemittel über Jahre aufgebaut haben, bindet die Schicht Schmutz. Dann hilft nur, sie vollständig zu entfernen und neu aufzubauen.
  • Nach längerem Leerstand oder vor einer Neueröffnung von Büro- und Praxisräumen.

Kurz gesagt

  1. Unterhaltsreinigung hält einen sauberen Zustand, Grundreinigung stellt ihn wieder her.
  2. Typische Anlässe für eine Grundreinigung sind Einzug, Auszug, Renovierung und vergraute Böden mit altem Pflegefilm.
  3. Naturstein verträgt keine Säure, Parkett wenig Nässe, PVC und Linoleum brauchen einen erneuerten Pflegefilm.
  4. Beide Reinigungsarten gehören in einen gemeinsamen Plan, damit sich das Ergebnis lange hält.

Bodenbeläge und ihre Empfindlichkeiten

Bei der Grundreinigung kommen stärkere Reinigungsmittel und Maschinen zum Einsatz als im Alltag. Gerade deshalb ist der Bodenbelag entscheidend. Ein Mittel, das auf Fliesen problemlos wirkt, kann einen Naturstein dauerhaft schädigen.

Naturstein wie Marmor, Kalkstein oder Solnhofener Platten ist kalkhaltig und reagiert empfindlich auf Säure. Saure Reiniger, wie sie gegen Kalk im Bad üblich sind, greifen die Oberfläche an und hinterlassen matte Flecken. Hier werden neutrale oder alkalische, auf den Stein abgestimmte Mittel eingesetzt.

Parkett und andere Holzböden vertragen wenig Nässe. Stehendes Wasser kann in Fugen eindringen, das Holz quellen lassen und die Versiegelung oder Ölung beschädigen. Gereinigt wird daher nebelfeucht, also mit gut ausgewrungenem Tuch, und mit Pflegemitteln, die zur Oberflächenbehandlung passen.

PVC, Vinyl und Linoleum werden in Objekten häufig mit einem Pflegefilm geschützt. Dieser Film nimmt im Alltag Abrieb auf und wird mit der Zeit stumpf und schmutzig. Bei einer Grundreinigung wird er mit einem passenden Grundreiniger entfernt und anschließend neu aufgetragen. Linoleum ist dabei empfindlich gegenüber stark alkalischen Mitteln, weshalb auch hier die Produktwahl zählt.

Fliesen und Feinsteinzeug sind vergleichsweise robust. Kritisch sind eher die Fugen, die Schmutz aufnehmen und bei rauen Oberflächen eine maschinelle Reinigung benötigen. Im Zweifel geben die Pflegehinweise des Herstellers den Ausschlag.

Woran Sie erkennen, dass Unterhaltsreinigung nicht mehr reicht

Ein typisches Zeichen ist ein Boden, der direkt nach dem Wischen sauber wirkt, aber nach dem Trocknen wieder grau aussieht. Häufig liegen dann Rückstände von Pflegemitteln oder Reinigern auf der Fläche, die Schmutz festhalten. Mehr Wischen macht es in diesem Fall eher schlimmer.

Weitere Hinweise sind Laufstraßen, also sichtbar dunklere Wege im Flur, Kalkränder in Sanitärräumen, die sich nicht mehr lösen, und ein insgesamt stumpfes Erscheinungsbild trotz regelmäßiger Pflege. In Büros fällt es oft erst auf, wenn ein Schrank verschoben wird und darunter der ursprüngliche Farbton des Bodens sichtbar ist.

Die sinnvolle Kombination

Am wirtschaftlichsten ist es, beide Reinigungsarten aufeinander abzustimmen. Eine Grundreinigung schafft einen sauberen Ausgangszustand. Die Unterhaltsreinigung hält ihn danach mit geringem Aufwand. Ohne Grundreinigung arbeitet die laufende Reinigung gegen alte Schichten an, ohne Unterhaltsreinigung ist das Ergebnis einer Grundreinigung schnell wieder verloren.

Für Büros und Treppenhäuser mit stark beanspruchten Böden empfiehlt es sich, Grundreinigungen fest im Jahresplan vorzusehen, etwa einmal im Jahr oder nach der Wintersaison. Im Leistungsverzeichnis sollte dann klar stehen, welche Arbeiten laufend und welche periodisch erfolgen. So weiß jeder, was wann erledigt wird, und die Kosten bleiben planbar.

Fazit

Grundreinigung und Unterhaltsreinigung ergänzen sich. Die eine bringt Flächen in einen sauberen Ausgangszustand, die andere sorgt dafür, dass er bleibt. Entscheidend ist, den Bodenbelag zu kennen und die Mittel darauf abzustimmen, denn ein falscher Reiniger kann mehr Schaden anrichten als jeder Alltagsschmutz. SevenClean führt Grundreinigungen in Berlin und Brandenburg durch und stimmt sie auf Wunsch mit der laufenden Unterhaltsreinigung ab. Nach einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Grundreinigung durchgeführt werden?

Das hängt von Belag und Beanspruchung ab. Stark genutzte Flure und Büros profitieren oft von einer Grundreinigung im Jahr, bei geringer Nutzung reichen größere Abstände oder Anlässe wie Mieterwechsel.

Kann eine Grundreinigung den Boden beschädigen?

Ja, wenn Mittel und Verfahren nicht zum Belag passen. Säure auf Naturstein oder zu viel Wasser auf Parkett können bleibende Schäden verursachen, deshalb wird der Belag vorher bestimmt.

Ist eine Grundreinigung nach Auszug Pflicht?

Das regelt der Mietvertrag. Häufig wird eine besenreine Übergabe vereinbart, was darüber hinaus geschuldet ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wie läuft eine Grundreinigung mit SevenClean ab?

Wir besichtigen die Räume, bestimmen die Bodenbeläge und halten alle Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis fest. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

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Özgür Demir

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